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arzt - und - gesundheit . de : Darstellungsmöglichkeiten
des Arztes im Internet laut BÄK-Richtlinien
Die Bundesärzte Kammer
Richtlinien zu den Darstellungsmöglichkeiten des Arztes im Internet
gehen auf die folgenden Punkte ein:
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Zulässige Informationen
gegenüber Dritten auf der Homepage |
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Praxisinformationen,
die nür über die Homepage des Arztes abgefragt werden können |
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Informationen
für andere Ärzte in einem Intranet |
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>> Zulässige
Informationen
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1.
Zulässige Informationen gegenüber Dritten auf der Homepage:
| Die folgenden
Angaben sind erlaubt: |
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Name |
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Praxisanschrift einschließlich
Telefon- und Fax-Nummer, e-mail, Internet-Adresse (z.B.
www.arzt-und-gesundheit.de/ihre-praxis) |
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Bezeichnung als Arzt oder
führbare Arztbezeichnung (Facharzt, Schwerpunkt, Zusatzbezeichnung) |
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Sprechstunden |
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med. akademische Grade |
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ärztliche Titel |
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andere akademische Grade
in Verbindung mit Fakultätsbezeichnung |
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Gemeinschaftspraxis, Partnerschaft |
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Privatwohnung und Tel-
Fax-Nummer |
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Zulasung zu Krankenkassen |
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Durchgangsarzt |
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Belegarzt, gegebenenfalls
Name des Krankenhauses |
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ambulante Operationen |
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Praxisklinik |
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gegebenenfalls Professor |
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Über diese
genannten Angaben hinaus kann auf dieser ersten Seite
eine Schaltfläche
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weitere Informationen -
vorgesehen werden, über die die unter 2. genannten Informationen
abgefragt werden können. |
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>> Zulässige
Informationen
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2.
Praxisinformationen, die nür über die Homepage des Arztes abgefragt
werden können:
| Die folgenden
Angaben sind erlaubt: |
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sachliche Informationen über
bestimmte med. Vorgänge, die in der Praxis des Arztes
zur Vorbereitung des Patienten auf spez. Untersuchungs-
und Behandlungsmaßnahmen vorgehalten werden |
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Hinweis auf besondere Untersuchungs-
und Behandlungsverfahren, soweit diese nicht den Kern
seines Fachgebietes ausmachen. |
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fakultative Weiterbildung |
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Fachkunde |
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weitere durch die Ärztekammer
zuerkannte Qualifikationen |
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Geburtsjahr des Praxisinhabers |
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Zeitpunkt de Fachaeztanerkennung,
die geführt wird |
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Zeitpunkt der Niederlassung |
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Sondersprechstunden |
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Sprachkenntnisse |
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Konfession |
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besondere Einrichtungen für Behinderte |
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Erreichbarkeit außerhalb der
Sprechzeiten |
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Praxislage in Bezug auf öffentliche
Verkehrsmittel |
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Angabe von Parkplätzen |
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Bilder des Praxisteams |
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Logo der Praxis |
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Zugehörigkeit zu einem Praxisverbund |
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Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen |
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Anzeigen zum Beispiel über die
Niederlassung, Urlaub, Vertretung, etc. |
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>> Zulässige
Informationen
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3.
Informationen für andere Ärzte in einem Intranet:
In geschlossenen
Netzen die nur Ärzten offenstehen, darf umfassend über das
Leistungsspektrum der Praxis infomiert werden.
Siehe: Sammlung von
Gerichtsurteilen zum Thema Berufsrecht Arzt
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HINWEIS: arzt-und-gesundheit.de
übernimmt für die obigen Aussagen und die Vollständigkeit
keine Verantwortung, da sich z.B. die Inhalte zu diesem Thema
kurzfristig ändern können bzw. sich im Detail auch von
Bundesland zu Bundesland unterscheiden können. Um rechtsverbindliche
Aussagen zu erhalten, setzten Sie sich bitte direkt mit den
Bundesärztekammern in Verbindung.
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